Also dieser "Kulanz-Zeitraum" ist schon irgendwie problematisch, da sollte es eine klare, eindeutige Regelung geben.
So in der Art -> 1x Zwangsverkauf angedroht, falls dann nicht unmittelbar reagiert wird, erfolgt zum nächsten Spieltag automatisch der Zwangsverkauf des wertvollsten Feldspielers.
Zu Transfermarktzeiten sollte diese Regelung allerdings ausgesetzt sein.
(So ähnlich, wie Stefan das auch vorschlägt.)
Die andere Frage ist:
Sind das überhaupt 2 alternative Vorschläge für neue Planungen?
Oder beziehen sich die Vorschläge auf den Schuldenstand von bis zu 3,5 Mio. und mehr als 3,5 Mio?
Und eine Frage noch zu den Zwangsversteigerungen:
Welcher Spieler wird denn da bisher ausgewählt zur Zwangsversteigerung? Der stärkste, der wertvollste oder einer dessen Erlös gerade so die Schulden abdeckt?
Und was ist bei einer Zwangsversteigerung mit Transfermarktsperren und Abfindungen? Gelten die hier auch und/oder fallen an?
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